Kleingärtnerverein Karrenweg e.V.
Informationen für Neupächter

Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einem Garten in unserer Anlagen haben. Ob und welche Gärten zur Zeit zur Verfügung stehen, können wir im persönlichen Gespräch klären. 

Der erste Schritt zu einem eignen Kleingarten ist das Ausfüllen eines Aufnahmeantrags für eine Mitgliedschaft. Dafür benötigen wir untenstehenden Antrag ausfüllt und unterschrieben per Post von Ihnen. Bitte senden Sie den Antrag an folgende Adresse: 

KGV Karrenweg e.V. 

Karrenweg 1

29229 Celle

Wir freuen uns, wenn Sie dem Antrag noch ein paar persönliche Worte hinzufügen mit denen Sie Ihre Beweggründe erläutern warum und wofür Sie einen Kleingarten pachten möchten. 

Sobald der Antrag bei uns eingegangen ist und wir Gärten frei haben, werden Sie von uns kontaktiert und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Nach dem Gespräch entscheidet der Vorstand, ob Sie in den Verein aufgenommen werden und Sie werden über die Entscheidung und das weitere Vorgehen informiert. 


Hier noch ein paar Eckdaten zu den derzeitigen Vertragsbedingungen: 


Pachthöhe derzeit             52,00 EUR pro Gartenjahr

Mitgliedsbeitrag                75,00 EUR pro Gartenjahr

Laubenversicherung         ab 35,00 EUR pro Jahr / abhängig vom Versicherungswert

Reparaturrücklage            2,50 EUR pro Jahr

Wasser                                  abhängig von Preisen der Stadtwerke / direkte Weiterberechnung


Einmalige Kosten zu Vertragsabschluss: 

Kaution für Stromanschluss                 288,88 EUR

Verwaltungskosten Neuvertrag         zwischen 20-30 EUR variabel

Abschläge für Strom und Wasser     


Über die Stromgemeinschaft laufend: 

Strom                                    abhängig von Preisen des Stromanbieters / direkte Weiterberechnung zzgl. Verwaltungskosten


Fragen rund um die Neuverpachtung beantwortet unser 2. Vorsitzender, H-J. Dautcourt, unter der Rufnummer +49 15561 605587 (werktags zw. 14-18 Uhr)


WICHTIGER HINWEIS: 

Wir sind eine gemeinnützige Gemeinschaft, die nicht gewinnorientiert arbeiten darf und keine Angestellten beschäftigen darf. Aus diesem Grund sind wir darauf angewiesen anfallende Arbeiten im Rahmen von gemeinsamen Arbeitseinsätzen selbst zu erledigen. 

Bei uns finden die Arbeitseinsätze immer am 1. Samstag im Monat statt, die Mitglieder werden vom Vorstand auf diese Termine gleichmäßig verteilt. Jeder Pächter verpflichtet sich mit Vertragsabschluss min. 3 Samstage im Jahr á 5 Stunden (aktueller Beschluss) zu leisten! 


Außerdem ist die Teilnahme unserer jährlichen Mitgliederversammlung verpflichtend. 


Nichtgeleistete Stunden oder Nichtteilnahme an der Mitgliederversammlung werden in Rechnung gestellt!